Die Aneignung des Besitzes jüdischer Bürger

Text: Margit Deckner

Der nationalsozialistische Stadtrat Hildesheims war wiederholt bestrebt, Grundstücke der jüdischen Gemeinde oder von Einzelpersonen zu erwerben – und dies zu einem Preis, der bedeutend unterhalb des Wertes lag.
Nach dem Pogrom 1938 legte man der jüdischen Bevölkerung verschiedene Zahlungen auf. Sie hatte 1 Milliarde RM als sogenannte „Sühneleistung“ an das Reich abzuführen – und für den ihr zugefügten Schaden selbst aufzukommen. Da das Reich die Versicherungszahlungen einzog, betraf dies sowohl die Kosten für die Demolierung der Geschäfte und Häuser wie auch für die Beseitigung der Trümmer. Die Synagogen durften jedoch nicht wieder errichtet werden. Für die Hildesheimer Gemeinde bedeutete diese Bestimmung, 7.000 RM an die Stadt zahlen zu müssen. Bis 1940 entrichtete sie davon 2000 RM.
Wahrscheinlich war es für die Gemeinde nicht einfach, die Gelder aufzubringen, da die Erwerbsmöglichkeiten der Gemeindemitglieder durch Berufsbeschränkungen erheblich eingeengt waren und zudem ihre Zahl durch Auswanderung seit 1933 deutlich abgenommen hatte. Vor allem waren aber, gerade von Ausreisewilligen, mehrere hohe Abgaben zu leisten wie die Reichsfluchtsteuer. Dies gehört zum Hintergrund des Bestrebens seitens des Magistrats das Gelände der Synagoge aufzukaufen.
Am 26.1.1940 kam ein Kaufvertrag zwischen Stadt und Synagogengemeinde zustande. Die Stadt bot 3000 RM für die Überlassung des Geländes, die mit den Kosten für die Beseitigung der Überreste der Synagoge zu verrechnen waren, so dass die Gemeinde noch weitere 2000 RM zu zahlen hatte. In der Sitzung der städtischen Kollegien schlug der Ratsherr Pierson vor zu versuchen, den Preis für das Gelände in den Verhandlungen mit der Synagogengemeinde noch weiter zu senken: Man solle durchsetzen, nur 6 RM pro Quadratmeter, d.h. insgesamt 2160 RM , zu entrichten. Von einer gleichberechtigten Verhandlungsebene konnte keine Rede sein, vor allem deshalb nicht, weil der Vertrag vor der Sitzung längst unterzeichnet und gem. § 4 des Kaufvertrages das Besitzrecht mit dessen Unterzeichnung bereits an die Stadt übergegangen war. Der Vorschlag wurde angenommen und durch einen Nachtrag vom 30.4.1940 tatsächlich umgesetzt.
Die Kollegien verminderten von sich aus völlig willkürlich den Kaufpreis. Der war allerdings ohnehin schon niedrig angesetzt. Er lag um die Hälfte niedriger als der auf den 1.1.1939 festgestellte Einheitswert des Geländes. Aber nicht nur das sind eindeutige Anzeichen dafür, dass der nationalsozialistische Stadtrat die Not und Ohnmacht der jüdischen Gemeinde ausnutzte. Die Räumungskosten übertrafen zudem den Preis für das Gelände ganz erheblich.
Ab dem Juli 1942 – nach der letzten Deportation aus Hildesheim – gab es in der Stadt keine jüdische Gemeinde mehr. Das bot vielen die Möglichkeit, sich früheren Besitz der Gemeinde anzueignen.


Quelle:
Jörg Schneider „Die jüdische Gemeinde in Hildesheim 1871-1942“