Hermann-Göring-Haus · Polizeigefängnis

Text: Klaus Schäfer

Die Stadt Hildesheim kaufte am 10. Januar 1934 ein Grundstück in der Kaiserstraße 1 (Ecke Kaiserstraße/Bahnhofsallee) und ließ die Gebäude für polizeiliche Zwecke umbauen. Am 1. November zog die Polizeidirektion in das neue Dienstgebäude ein. Das „Hermann-Göring-Haus“ diente als Polizeigefängnis. Im Hinterhaus waren auf zwei Stockwerken 16 Einzelzellen und eine großen Gemeinschaftszelle untergebracht. Das Gefängnis wurde auch von der Gestapo zur Unterbringung von Häftlingen benutzt.

Im Hermann-Göring-Haus wurde zwischen dem 29. September 1936 und dem 6. Oktober 1936 Willi Scheinhardt von der Gestapo zu Tode geprügelt weil er kein Geständnis ablegen wollte. Die vom Exilvorstand der SPD in Prag herausgegebene Zeitung „Neuer Vorwärts“ berichtet in ihrer Ausgabe vom 8.11.1936 unter der Überschrift „Ermordet und lebendig begraben – Hitlers Schreckensjustiz gegen deutsche Sozialdemokraten“ darüber.

Nach dem Pogrom am 9. November wurden die erwachsenen männlichen Juden verhaftet und zunächst zum Polizeigefängnis in der Kaiserstraße geführt.
Auch die Deportation der Hildesheimer Sinti im März 1943 in die Vernichtungslager lief über dieses Polizeigefängnis. Im 1943 wurden 12 Insassen der Hildesheimer Heil- und Pflegeanstalt von der Polizei abgeholt über das „Hermann-Göring-Haus“ wahrscheinlich in das KZ Ravensbrück überstellt. Sie galten als sogenannte „Gewohnheitsverbrecher“.

Beim Bombenangriff am 22. März 1945 wurde das Gebäude zerstört.

Das „Hermann-Göring-Haus“