Robert Schmitz

Text: Thorsten Zwingelberg

Robert Schmitz wurde am 25.9.1895 in Wesel am Rhein (Reg.-Bez. Düsseldorf) geboren. Der Vater zweier Kinder wurde 1930 von der Stadtverwaltung Neuss als Polizeikommissar in den Dienst genommen und blieb nach einer Beförderung im Juni 1934 noch bis zum 30.4.1938 in Neuss.
Mit der Beförderung zum Major der Schutzpolizei wurde Schmitz am 1.5.1938 nach Hildesheim versetzt, wo er als Kommandeur der Schutzpolizei deren Leiter wurde. Er ist bis zu seiner Inhaftierung durch die Alliierten am 16.5.1945 in dieser Funktion in Hildesheim geblieben. und wohnte zuletzt Am Stein 14.
Schmitz war am 1.5.1933 mit der Mitgliedsnummer 1703898 in die NSDAP aufgenommen worden und blieb bis 1945 Mitglied. Vor der Machtergreifung war Schmitz von 1924 bis zum 11.2.1933 Mitglied der Zentrumspartei gewesen. Seit Mitte 1933 war er für etwa ein Jahr Mitglied der SA, in der er den Rang eines SA Obertruppenführers bekleidete. Am 15.7.1941 erhielt Schmitz zudem den, seinem Polizeidienstgrad entsprechenden Angleichungsrang in der SS (Sturmbannführer).
Da Schmitz als Leiter der Schutzpolizei gleichzeitig für den Luftschutz verantwortlich war, war er für den Militärdienst U.K. gestellt. In dieser Funktion erhielt er 1943 und 1944 verschiedene Auszeichnungen. (z.B. KVK II mit Schwertern).
Laut eigener Aussage und verschiedener eidesstattlicher Erklärungen im Entnazifizierungsverfahren (u.a. vom ehemaligen Oberbürgermeister Dr. Werner Krause und dem Polizeimeister Ballauf) galt Schmitz der nationalsozialistischen Führung in Hildesheim als unzuverlässig, „da er es ablehnte, im einseitigen parteigebundenen Sinne zu arbeiten“ und er sich „der Einflussnahme der SS auf die Polizei widersetzte.“
Vor der Spruchkammer in Bergedorf hatte Schmitz 1948 angegeben, von der „völkerrechtswidirigen Behandlung der Kriegsgefangenen, der feindlichen Bevölkerung, der Fremdarbeiter und der niedergegangenen Flieger durch die SS“ nichts gewusst zu haben. Hingegen habe er den Judenstern gekannt und habe auch gewusst, dass die Juden durch die Gestapo abtransportiert worden seien. Von der Rolle der SS bei der Judenverfolgung im Allgemeinen habe er keine Kenntnis gehabt, seines Wissens nach habe die SS im November 1938 jüdische Geschäfte „bewacht, um sie zu schützen.“ Schmitz gab vor der Spruchkammer an, dass er von der Praxis der Schutzhaft zur Ausschaltung politischer Gegner und deren Einweisung in Konzentrationslager gewusst habe. Schließlich erkannte die Spruchkammer eine geringe Schuld und verurteilte Schmitz zu einer Geldstrafe von 800 RM, die aufgrund der mehrjährigen Internierung in Staumühle und Neuengamme als abgegolten anzusehen sei. Nachdem Schmitz beim Obersten Spruchgerichtshof in Hamm Berufung eingelegt hatte, wurde der Major der Schutzpolizei am 15.2.1949 freigesprochen und entsprechend am 4. April 1949 durch den Entnazifizierungsausschuss als „entlastet in die Kategorie V eingestuft“. In seiner Begründung führte die Spruchkammer aus, dass Schmitz im Kriege befürchten musste „ als politisch unzuverlässig zu gelten und deswegen in ein KZ eingeliefert zu werden“ wenn er den SS-Angleichungsrang nicht angenommen hätte. Entsprechend habe Schmitz also unter Zwang gehandelt, hatte er seine Zustimmung doch in dem Glauben gegeben, „sich sonst einer Gefahr für Leib und Leben auszusetzen.“
In den Eidesstattlichen Erklärungen die Schmitz nach dem Krieg beigebracht hat, werden verschiedene Ereignisse aufgeführt, die seine Distanz zum Nationalsozialismus belegen sollten. So gibt Polizeimeister H. Ballauf an, dass Schmitz die Verhaftung ehemaliger SPD, KPD und Zentrums Angehöriger nach dem 20. Juli 1944 in einer Offiziersbesprechung als falsch bezeichnet habe. Protokolle über Ausländerdiebstähle nach dem 22.3.1945 waren zwar der Form halber aufgenommen worden, anschließend aber auf Schmitz‘ ausdrücklichen Befehl vernichtet worden (Aussage Barbara Otto). Verschiedentlich habe sich der Leiter der Schutzpolizei bei unterschiedlichen Stellen (Gestapo, Schuhmacherinnung usw.) für die Belange seiner Männer (z.B. der Reserve-Polizisten)unabhängig von Weltanschauung oder Religion eingesetzt. Als der Polizist Tröbs im Herbst 1944 von Kollegen der Kriminalpolizei denunziert wurde, weil er geäußert hatte, dass die Regierung das Volk betrüge und der Krieg verloren sei, hatte Schmitz auf eine Meldung bei der Gestapo verzichtet und Tröbs lediglich in lautem Ton aufgefordert künftig seinen Mund zu halten.
Das Verhalten von Schmitz habe dazu geführt, dass am 20.7.1944 die Befehlsstelle der Polizei von SS besetzt wurde, Schmitz als Kommandeur des Sicherungsbezirks Hildesheim abgesetzt wurde und beabsichtigte Beförderungen nicht erfolgten – so stellte es zumindest Schmitz‘ ständiger Vertreter Hauptmann Gustav Schrader im Juni 1948 dar.
Während viele der Ausführung der Leumundszeugen durchaus glaubhaft klingen, so konnten Verstrickungen der Polizei in Aktionen der Nationalsozialisten (z.B. bei der Verhaftung der Juden nach dem 9. November 1938) im Entnazifizierungsverfahren nicht befriedigend geklärt werden. Auch wird nicht deutlich, zu welchem Grad Schmitz Entscheidungen der Partei und der Verwaltung mitgetragen oder wider besseren Wissens umgesetzt hat (z.B. als Bewachung bei der Deportation der Hildesheimer Juden), da es im Entnazifizierungsverfahren vor allem um formale Fragen wie die Problematik des SS-Angleichungsranges ging.


Quellen und weiterführende Literatur:
HStA H Best. Nds. 171 Hildesheim, Nr. 36095
Lüddecke, Wolf Dieter, Polizey-Diener der Stadt Hildesheim. Eine Darstellung der geschichtlichen Entwicklung der Hildesheimer Polizei. Hildesheim 1987
Hölzl, Martin, Grüner Rock und weiße Weste: Adolf von Bomhard und die Legende von der sauberen Ordnungspolizei, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 1/2002, S. 22-43