Klaus Endruweit

Text: Klaus Schäfer

Klaus Endruweit wurde 1917 in Tilsit geboren. Hier machte er 1933 sein Abitur und begann im Herbst 1933 sein Medizinstudium in München. 1934 trat er in die SA ein. Er beendete sein Studium 1939 wie viele mit einer Notapprobation und wurde als Arzt der Wehrmacht im Krieg gegen Frankreich eingesetzt. 1940 wurde er von einem Studienkollegen für eine Tätigkeit in der T4-Organisation empfohlen. Diese Organisation organisierte und vollzog den Massenmord an psychisch kranken Menschen. Im November 1940 begann er seine Tätigkeit in der Tötungsanstalt Sonnenstein in Pirma und wurde über den Zweck der Einrichtung informiert. Er war hier bis Mai 1941 tätig und wurde zur Fertigstellung seiner Dissertation beurlaubt und kehrte im November 1941 nach Pirna zurück.

Am Ende des Krieges wurde er an der Ostfront eingesetzt und geriet dann in amerikanische Kriegsgefangenschaft, die jedoch von kurzer Dauer war. Im Juni 1945 wurde er Arzt im städtischen Krankenhaus in Hildesheim und gründete 1946 eine Arztpraxis im Bettrum. In den 50er und 60er Jahren war er Vorstandsmitglied der kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer Niedersachsens. Im Juni 1962 wurde er verhaftet und am gleichen Tag wieder entlassen. Im Schwurgerichtsprozess in Frankfurt 1966 wurde er mit drei weiteren Ärzten angeklagt „heimtückisch, grausam und aus niederen Beweggründen, vorsätzlich und mit Überlegung jeweils mehrere tausend Menschen getötet zu haben.

Endruweit bestritt jemals direkt an den Tötungsaktionen beteiligt gewesen zu sein. Laut Aussage seines Vorgesetzten Dr. Schuhmann vor der Staatsanwaltschaft in Frankfurt „Wenn Dr. Endruweit bestreitet, je das Ärztezimmer betreten zu haben und behauptet, niemals durch das Fensterchen in den Vergasungsraum geschaut zu haben, so stimmt dies nicht. Alle Ärzte einschließlich Dr. Endruweit wurden von mir eingewiesen – und zwar bis in die letzten Einzelheiten – denn schließlich mussten sie mich ja vertreten, wenn ich von Sonnenstein abwesend war. Zu der Einweisung gehörte insbesondere das Einlassen des Gases und das Beobachten der Kranken durch das Fenster. Ich verstehe nicht wie Dr. Endruweit das bestreiten kann.“

1967 wurde im Urteil seine Beihilfe zur Ermordung von 2250 Menschen festgestellt, aber wegen des „fehlenden Bewusstseins der Rechtswidrigkeit“ freigesprochen. 1970 wurde das Urteil durch den BGH aufgehoben und so kam es 1972 zu einer neuen Verhandlung. Endruweit legte eine Bescheinigung vor, das er aufgrund eines Herzinfaktes „verhandlungsunfähig“ sei. Dennoch führte er seine Praxis bis 1984 illegal weiter. Auch bei einer neuen Verhandlung 1986 ließ war er laut eines ärztlichen Attest „verhandunglungsunfähig“. 1989 überwies das Landgericht Frankfurt den Fall nach Hildesheim. Die kürzere Anfahrtzeit solle eine Verhandlung ermöglichen. 1990 wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Endruweit starb 1994 in Hildesheim. Die Ärztekammer ehrte ihn Posthum.


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Ernst Klee: Was sie taten – Was sie wurden.
Ärzte, Juristen und andere Beteiligte am Kranken- oder Judenmord
12. Auflage